Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand ist das höchste Gremium der Kirchengemeinde in allen Vermögens- und Finanzfragen. Er ist damit zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der Pfarrgemeinde St. Paulus.
Handlungsrahmen der Arbeit des Kirchenvorstandes und seiner Verantwortlichkeiten ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz für die Diözese Hildesheim, sowie die dazu ergangene Geschäftsanweisung für Kirchenvorstände in der Diözese Hildesheim.
Die wesentlichen Aufgaben des Gremiums sind die:
- Aufstellung und Beschlussfassung des jährlichen Haushaltsplans
- Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung
- Erhaltung des Vermögens und
- Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Buchführung
Unterstützt wird der Kirchenvorstand dabei von einer hauptamtlichen Verwaltungsbeauftragten.
Mit der Übertragung von Zuständigkeiten für bestimmte Aufgaben auf jeweils verantwortliche Mitglieder stellt der Kirchenvorstand seine Arbeitsfähigkeit sicher.
Der Kirchenvorstand setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
- Frau Dr. Anja Bünning (stv. Vorsitzende)
- Herr Sven Bünning (Vertreter des PGR)
- Herr Dr. Sven Heinrich (Vorsitzender)
- Frau Mechthild Jaschik
- Herr Günther Krüger
- Herr Peter Mühlenberg
- Herr Hans-Werner Rottmann
- Herr Robert Stärkel
sowie Kraft Amtes
- Herr Pfarrer Hartmut Lütge
- Herr Pater Shijo Joseph MSFS
Der Kirchenvorstand tritt in der Regel viermal im Jahr zu seinen Sitzungen zusammen.
Der Kirchenvorstand wird durch regelmäßig stattfindende Wahlen gebildet. Neben den geborenen sowie den gewählten Mitgliedern gehören dem Kirchenvorstand auch ein vom Pfarrgemeinderat entsandtes Mitglied und die Verwaltungsbeauftragte an.
Die Größe des Gremiums ist abhängig von der Zahl der Gemeindemitglieder. Zurzeit hat der Kirchenvorstand 7 gewählte Mitglieder.
Gewählt werden kann, wer in der Kirchengemeinde wohnt und am Wahltag 18 Jahre alt ist. Wählen kann, wer in der Gemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist.
Ihr direkter Kontakt zum Kirchenvorstand: